AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von BulutCar GmbH
Tullastraße 75b, 79108 Freiburg im Breisgau
Stand 01.04.2024
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen BulutCar und den Kunden der von BulutCar angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von BulutCar deutlich sichtbar ausgehängt und zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn BulutCar sie schriftlich akzeptiert hat.
§ 2 Vertragsabschluss
1. BulutCar nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, E-Mail, Fax, schriftlich, Webportal oder per App an. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn BulutCar entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich BulutCar den Rücktritt vor.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen BulutCar Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für die von BulutCar entstehenden Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, BulutCar die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt BulutCar die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für BulutCar zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
3.1. Bei Personenbeförderung mit Pkw:
3.1.1. Keine Stornogebühren sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde. Sonst in Höhe der erbrachten Leistung.
3.3. Bei Sachtransporten:
3.3.1. Keine Stornogebühren sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde. Sonst in Höhe der erbrachten Leistung.
3.4 Wird erst bei Eintreffen des Autos die Fahrt abbestellt, muss der Kunde den Startpreis von 5€ tätigen
§ 4 Preise
1. Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben.
1.1. Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren etc.
1.2. Spesen fallen bei einer Lenkzeit von mehr als acht Stunden an.
2. Maßgeblich bei Fahraufträgen ist die gültige Preistabelle, die Bestätigung per App, Webseite oder schriftliche Bestätigung. Die jeweils gültige Preistabelle ist in den Geschäftsräumen von BulutCar und den Fahrzeugen einzusehen.
3. Fixpreise bietet BulutCar zu den aktuellen Konditionen an.
4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist BulutCar berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
5. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10 % übersteigt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
1. Der Fahrpreis ist sofort bei Erbringung fällig und wird sofort erhoben. Die Bezahlung kann bar erfolgen. BulutCar behält sich weiterhin das Recht auf Vorauszahlung vor. Ausgenommen davon sind Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn BulutCar über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BulutCar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls BulutCar nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist BulutCar berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
